Pilotprojekt der younion und des Gemeindeverbands wird nun landesweit ausgerollt

Die Gemeinden sind zum Schutz ihrer Dienstnehmer*innen verpflichtet und das schon seit 1999.
Seit damals ist das Landes- und Gemeindebediensteten-Schutzgesetz nämlich in Geltung.

Mehr als zwei Jahrzehnte später muss aber festgestellt werden, dass die Umsetzung dieses Gesetzes bislang nur lückenhaft erfolgt. Oftmals fehlt bei Dienstgeber*innen in Gemeinden sogar das Bewusstsein darüber, dass eine Verpflichtung zum Dienstnehmerschutz besteht und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. 

Die younion _ Vorarlberg hat daher in den letzten Jahren bei Kontakten in Gemeinden, mit dem Gemeindeverband und mit Verantwortlichen des Landes immer wieder auf diese Mängel hingewiesen.

„Zusammen mit dem Gemeindeverband wurde in den letzten beiden Jahren, mit finanzieller Unterstützung des Landes, in ausgewählten Pilotgemeinden untersucht, wie eine ordnungsgemäße Umsetzung des Schutzgesetzes aussehen müsste. Die Ergebnisse wurden standardisiert und sollen nun in allen 96 Gemeinden umgesetzt werden.“

 

Dienstnehmer:innenschutz / Report Nr. 1 Dornbirn, 3. März 2021 - 
Vorstellung des Projektes „Dienstnehmer:innenschutz in den Vorarlberger Gemeinden“


Der Schutz der Bediensteten ist den Gemeinden grundsätzlich ein wichtiges Anliegen. Allerdings gibt es immer wieder Probleme in der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und des Dienstnehmer:innenschutzes an sich. 

Um die Gemeinden bei der Vollziehung der oft unklaren gesetzlichen Bestimmungen des Landes- und Gemeindebediensteten-Schutzgesetzes zu unterstützen, wurde vom Vorarlberger Gemeindeverband zusammen mit der Daseinsgewerkschaft younion das vom Land Vorarlberg geförderte Projekt „Dienstnehmer:innenschutz in den Vorarlberger Gemeinden“ initiiert. Im Zuge dieses Projektes wurde ein einfaches, praxisorientiertes und kostengünstiges Konzept erarbeitet, um die Gemeinden bei der Umsetzung des Dienstnehmer:innenschutzes zu unterstützen.

Hier finden Sie die Detailinformationen des Gemeindeverbandes - Report Nr. 1

Coronabedingt finden die Infoveranstaltungen zu diesem Thema "online" (Webinare) statt!

Die Vorarlberger Gemeinden beschäftigen rund 8.000 Menschen. Als Dienstgeber sind sie verpflichtet, die geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Dienstnehmer:innenschutz einzuhalten. Mitarbeiter:innen sind seit der Coronakrise besonders sensibilisiert, was ihren Schutz anbelangt. Das zeigt sich dadurch, dass immer mehr Dienstnehmer:innen ihre Vorgesetzten mit Fragen zum Schutz bei der Arbeit konfrontieren.

Warum Dienstnehmer:innenschutz ernst zu nehmen ist -
siehe Detailinformationen auf der Webseite des Vorarlberger Gemeindeverbandes