Hobby- und Freizeitkurse

Wir fördern jährlich maximal zwei Freizeit- oder Hobbykurse. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass für den Kurs ein Kostenbeitrag entrichtet wurde und eine Teilnahmebestätigung vorgelegt wird, aus der die Kursdauer entnommen werden kann. Die Förderung beträgt je voller Stunde € 2,-- maximal jedoch € 35,-- pro Kurs bzw. Halbjahr.

Die maximale Höhe der jährlichen Förderung beträgt € 70,-- (€ 35,-- x 2) 

Hier findest Du das Antragsformular zur Gewährung eines Zuschusses zu den Hobby- und Freizeitkursen.

Es werden jährlich und je FKV-Mitglied nachstehende Förderungen für den Besuch von Fitness-Studios gewährt sofern nicht bereits eine andere Förderung, etwa für einen Hobby- oder Freizeitkurs, erfolgt ist. 

Bei einem Halbjahresvertrag beträgt die Förderung maximal € 35,-- bzw. maximal € 70,-- pro Jahr. Es gibt also maximal zwei Mal pro Jahr eine Förderung, wobei  die Kosten pro Halbjahr und Fitnesscenter mindestens € 100,-- betragen müssen. Die Vertragsdauer muss mindestens 20 Stunden im Halbjahr umfassen.

Bei einem Jahresvertrag ist eine maximale jährliche Förderung von € 70,-- möglich. Die Jahreskostren müssen mindestens € 200,--  betragen. Die Vertragsdauer muss mindestens zwei Mal 20 Stunden umfassen.

Hier findest Du das Antragsformular auf Gewährung eines Zuschusses zur Aktion Mitgliederfitness.

Die younion _ Vorarlberg fördert aber nicht nur Hobby- und Freizeitkurse, sondern auch die berufliche Aus- und Weiterbildung.

Link zu den Förderungen der younion