„Deeskalation“
Die Definition: Das Deeskalationssystem ist ein Instrument, das dazu dient, entstandene schwächen aufzuzeigen, potentiale zu definieren, Änderungsprozesse einzuleiten sowie bei Nichteinhaltung Konsequenzen festzulegen.

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Gemeindeangestelltengesetz 2005 in den §§ 14 und 16 definiert. In denen es sowohl für Mitarbeitende §14, als auch für Führungskräfte §§14 und 16 um das Verhalten, sowie deren Beurteilung im § 63 GAG, sowie um gegenseitige Unterstützung und Informationsaustausch, den gebotenen Anstand, dem Vertrauen, der Unparteilichkeit geht.

Die Wahrnehmung zur Durchführung einer Deeskalation, kann sowohl von der Führungskraft als auch vom Mitarbeitenden, aber auch einer Interessensvertretung, Personalvertretung/Gewerkschaft (durch Beauftragung der Mitarbeitenden) initiiert werden.

Das Ziel einer Deeskalation ist es Mitarbeitende wieder optimal in den Team- und Arbeitsprozess zu integrieren.

Hier findest du alle Details zur Deeskalation