Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass sich zahlreiche Gemeinden in Vorarlberg nicht an die Bestimmungen EU-Transparenzrichtlinie i.V.m. dem Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz halten.

So werden die Bestimmungen des § 5 Abs. 2, welcher besagt 
„In Ausschreibungen ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz mindestens gebührende monatliche Entgelt bzw. der mindestens gebührende monatliche Gehalt bekannt zu geben. Darüber hinaus ist anzugeben, ob sich dieses Entgelt bzw. dieser Gehalt allenfalls aufgrund besonders bedeutsamer Berufserfahrung, besonderer Qualifikationen oder durch sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile erhöhen kann. Weiters ist anzugeben, ob das Entgelt bzw. der Gehalt allenfalls während einer Ausbildungsphase niedriger ist.“ 
leider nach wie vor nicht eingehalten.

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Stellenausschreibung der Vorarlberger Landesregierung als Beispiel für eine richtige Ausschreibung herangezogen werden kann – z.B. die Ausschreibung einer Sekretariatsstelle:  
Gehalt: Bei dieser Stelle verdienen Sie auf Basis des Landesbedienstetengesetz 2000 je nach Einsatzbereich, Ausbildung und Berufserfahrung zwischen € 2.537,73 (Mindestgehalt bei 100%) und € 3.731,57 brutto pro Monat. Das entspricht der Gehaltsklasse 6 bzw. 7. Wie sich unsere Gehälter gestalten, lesen Sie auf unserer Karriere-Webseite im Beitrag Gehaltsgestaltung. 

Anmerkung:
Bei wiederholter Feststellung kann dies durch die interne Kontrolle der Gemeinde, der Personalvertretung oder durch die Gewerkschaft an die zuständige Aufsichtsbehörde (BH) der jeweiligen Gemeinde gemeldet werden.