Pensionssplitting während der Karenzzeit
Während der Kinderkarenz können Pensionsbeiträge zwischen den beiden Elternteilen freiwillig gesplittet werden.
Ein formloser Antrag ist schriftlich bis zum 10. Geburtstag des Kindes einzubringen.
Während der Kinderkarenz können Pensionsbeiträge zwischen den beiden Elternteilen freiwillig gesplittet werden.
Ein formloser Antrag ist schriftlich bis zum 10. Geburtstag des Kindes einzubringen.