Durchschnittlich 3,1 % Gehaltserhöhung

Die Vorarlberger Landesregierung hat am 21. Dezember 2021 für 2022 eine Gehaltserhöhung für die Landes- und Gemeindebediensteten beschlossen. 

Diese entspricht exakt dem bundesweiten Abschluss für den öffentlichen Dienst. Für die younion stellt dies eine annehmbare Basis für das kommende Jahr dar.

Die Gehälter steigen um 2,85 % und einem Sockelbetrag von € 6,40. Für die niedrigsten Gehälter bedeutet dies eine Erhöhung um 3,21 %. Für das Durchschnittsgehalt 3,1 %. Zulagen werden um 3 % angehoben.

Verhandelt wurde aber auch über zusätzliche Leistungen und hier zeigt sich ein Ungleichgewicht zwischen Landes- und Gemeindebediensteten. „Während in zähen Verhandlungen Landesbedienstete und Landeskrankenhäuser zusätzlich zum Abschluss betriebsspezifische Leistungen verbessern konnten, schließt dies der Vorarlberger Gemeindeverband für die eigenen Mitarbeiter*innen im Gemeindedienst aus“, berichtet Thomas Kelterer, Landesvorsitzender der Gewerkschaft younion _ Vorarlberg. 

Derzeit ist es möglich, steuer- und abgabenfreie Corona-Prämien auszuzahlen. Die Landeskrankenhäuser, landesnahe Betriebe und viele namhafte Vorarlberger Firmen nutzen diese Möglichkeit. Außer für das Krankenhaus Dornbirn und die gemeindeeigenen Pflegeheime, verweigern sich Vorarlbergs Städte und Gemeinden. Für die younion ist diese Ungleichbehandlung von Gemeindebediensteten nicht nachvollziehbar.

Traditionell verhandeln die Mitarbeiter*innen des Landes, der Gemeinden und der Landeskrankenhäuser gemeinsam mit der Landesregierung, dem Gemeindeverband und der Krankenhäuserbetriebsgesellschaft. Während für die Landesverwaltung und die Landeskrankenhäuser eine Einigung erzielt werden konnte, ist der Gemeindeverband leider nicht bereit, in gleicher Weise den Forderungen der Gewerkschaft näher zu treten und lehnt es ab, den steuer- und abgabenfreien Bonus ebenfalls für Gemeindebediensteten zu nutzen.

Thomas Kelterer: „Bei den anstehenden Verhandlungen für zeitgemäße Gehaltstabellen und weiterer Verbesserungen im Dienstrecht, hat uns der Gemeindeverband seine Unterstützung zugesagt. Wir werden den Gemeindeverband jedoch nicht nach seinen Versprechungen, sondern nach seinen Taten messen."