Gefährdungsmeldung - warum!

Die Gefährdungsmeldung dient dem Schutz der Gemeindebediensteten gegen allfällige Haftungsansprüche die aus Schäden von nicht gemeldeten Mängeln oder wegen unzureichende Arbeitsbedingungen (fehlendes Personal, defekte Geräte, fehlende Schutzvorrichtungen, ....) entstehen können. 

1.)  Gemeindeangestelltengesetz

In den Bestimmungen des § 14 (Allgemeine Dienstpflicht) und § 16 (Besondere Dienstpflicht) des Gemeindeangestelltengesetzes (GAG) 2005 sowie § 4 Abs. 1 (Gefahrenbeurteilung) des Landes- und Gemeindebediensteten-Schutzgesetzes besteht die Verpflichtung Misstände und Mängel unverzüglich zu melden (sog. Gefährdungsmeldung)

Auszug aus den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten  /  LGBl.Nr. 14/1999:

§ 5 Abs. 3
(3) Die Bediensteten haben jeden Arbeitsunfall und jede von ihnen festgestellte ernste und unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an Schutzeinrichtungen festgestellten Mangel unverzüglich zu melden.

§ 23
(2) Die Präventivfachkräfte haben die bei Erfüllung ihrer Aufgaben festgestellten Missstände den für die Einhaltung der Schutzvorschriften verantwortlichen Personen sowie der Personalvertretung mitzuteilen.

Hier findest du Infos zum Landes- und Gemeindebedienstetenschutzgesetz::
https://www.younion-vorarlberg.at/leistungen-fuer-dich/faq/dienstnehmerschutz


2.)  Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hier dient die Gefährdungsmeldung dem Schutz der Kindergartenpädagog:innen vor möglichen Haftungsansprüchen bei Unfällen  (u. a. aufgrund von Personalmangel.)

Hier findest du weitere Details zur Gefährdungsmeldung im Kinderbildungs-/Betreuungsbereich:
https://www.younion-vorarlberg.at/leistungen-fuer-dich/faq/elementarpaedagogik/gefaehrdungsmeldung