Nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen

Durch Rechtsschutztätigkeiten der younion _ Vorarlberg wurden 2021 insgesamt über € 220.000,- für younion _ Mitglieder erstritten.

Rechtsberatung und Rechtsschutz sind ein wichtiger Service der younion _ Vorarlberg. Landesvorsitzender Thomas Kelterer und Dienstrechtsreferent Wolfgang Stoppel haben im Jahr 2021 1.100 Einzelberatungen durchgeführt; das sind rund vier pro Arbeitstag.Hinzu kommen noch hunderte, statistisch nicht erfasste Fälle, die von Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionären in den Personalvertretungen, Betriebsräten und Regionalgruppen bearbeitet wurden.

€ 47.750,- für Anwälte

In 27 Fällen reichte eine kurze Beratung nicht aus, sondern es wurde eine längere, intensive Betreuung notwendig. In 16 Fällen musste ein Anwalt hinzugezogen werden, davon landeten landeten acht Streitfälle vor Gericht. Durch diese Rechtsschutztätigkeiten wurden 2021 insgesamt über € 220.000,- für younion _ Mitglieder erstritten. Die Kosten für Anwälte beliefen sich auf € 47.750,-.

Inhaltlich reichen die Themen in den Beratungen und Rechtsschutzfällen von falschen Einstufungen im Gehaltsschema, inkorrekten Leistungsbeurteilungen, vorenthaltenen Gehaltsbestandteilen, insbesondere Zulagen, über Fragen zu Altersteilzeit, Karenz, langer Arbeitsunfähigkeit, Dienstvertrag und  Dienstordnung, die Unterstützung bei Verwendungsänderungen, Mobbing und Bossing bis hin zur Unterstützung von Personalvertretungen und Betriebsräten sowie die Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht und anwaltliche Erstberatungen bei privatrechtlichen Angelegenheiten.

Herman Amann kümmert sich mit seiner großen Erfahrung als Konfliktlotse um in Not geratene Mitglieder und trägt somit niederschwellig zu Konfliktlösungen zwischen Dienstgebern und Dienstnehmer*innen bei.  

Die younion _ Vorarlberg hilft ihren Mitgliedern, damit sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen. Der Rechtsschutz umfasst die kostenlose, umfassende Beratung durch Expert*innen der younion und des ÖGB, die Übernahme von Anwaltskosten bis zu € 40.000,- und von Haftpflichtkosten bis zu € 220.000,-.