Teilpension - aktueller Status

Die younion _ vorarlberg informiert ihre Mitglieder über mögliche Steuernachzahlungen bei Inanspruchnahme einer Teilpension, 

Die Steuernachzahlung bei der Teilpension ergibt sich aus der getrennten Veranlagung von Pensions- und Lohnbezügen, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann, wenn beide Einkunftsarten nicht gemeinsam versteuert werden. Auch die Arbeiterkammer kritisiert, dass nicht explizit auf diese Problematik hingewiesen wird,.

Erläuterung:
Die Teilpension ermöglicht einen flexibleren Übergang in die Pension, indem sie die Reduzierung der Arbeitszeit mit einem Teil der Pensionsleistung kombiniert. Allerdings werden Pension und Lohn/Gehalt oft getrennt voneinander versteuert. Dies kann dazu führen, dass die Einkommensteuer für die beiden Einkunftsarten einzeln berechnet wird, was im nachhinein zu einer höheren Steuerbelastung führt als bei einer gemeinsamen Veranlagung. 

Beispiel:
Eine Person bezieht beispielsweise eine Teilpension und arbeitet gleichzeitig noch Teilzeit. Beide Einkunftsarten werden separat versteuert, was dazu führen kann, dass sie in eine höhere Steuerklasse fällt, als wenn beide Einkünfte zusammengefasst würden. Die Folge ist dann eine Steuernachzahlung bei der Arbeitnehmerveranlagung (nach derzeitigem Stand müsste eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden). 

Geplante aber noch nicht beschlossenen Steuerentlastung für "Teil-Pensionist:innen":
Eine mögliche "Linderung" der zusätzlich möglichen Steuerbelastung, könnte die von der Regierung angekündete "Flat-Tax" sein. Deren Einführung ist im Jahr 2026 geplant und sieht einen Fixsteuersatz von 25% vor. Dies soll einen Anreiz sein, weiterhin erwerbstätig zu bleiben. 
(Dies ist aber bisher nur ein Entwurf, der noch nicht umgesetzt bzw. beschlossen ist).

Hinweis:
Wie für die Altersteilzeit so gibt es auch bei der Teilpension keinen Rechtsanspruch. Es ist immer das Einverständnis des Dienstgebers erforderlich. Außerdem müssen für die Teilpension noch die gesetzlichen Regelungen im Vorarlberger Gemeindeangestelltendienstrecht beschlossen werden.

Wir halten euch auf dem Laufenden sobald konkrete Details vorliegen.

Details zur Altersteilpension findest du unter diesem LINK - zur ÖGB Webseite