Impfpflicht

Laut aktuellem gesetzlichen Stand, bezieht sich die kommende allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 auf die Einzelperson, bei der bei einer Nichtdurchführung der Impfung eine Verwaltungsstrafe fällig wird, welche jede Person dann privat einzeln zu entrichten hat. Eine Nichtdurchführung der Impfung hat keinen Einfluss auf den bestehenden Arbeitsplatz. Für eine zukünftige Neueinstellung könnte der Arbeitgeber natürlich ein dementsprechender Impfschutz verlangen.

Sollte dennoch eine Kündigung durch eine Nichtdurchführung der Impfung erfolgen, wird unseren younion_Mitgliedern ein kostenloser Rechtsschutz gestellt. 

Anmerkung:
Am 16.12.2021 wurde von Arbeitsminister Martin KOCHER bereits verkündet, dass auch bei der dann eingeführten Impfpflicht am Arbeitsplatz die 3G bzw. 2,5G-Regel erhalten bleibt. Laut den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung wäre eine 2G-Regelung ab Februar 2022 nicht durchsetzbar.
Auch in dem vom Nationalrat beschlossenen Vorabentwurf des Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) findet sich nichts über eine Impfpflicht für den Arbeitsplatz.

Aktuell gelten folgende 3G-Nachweise

Geimpfte Personen:
Impfbestätigung, gelber Impfpass, QR-Code des "Grünen Passes" Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich seit 1. Februar 2022: Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig.

Ausnahme:
Für Personen unter 18 Jahren ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie 210 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig.

Genesene Personen:
Genesungsnachweis, ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion oder Absonderungsbescheid (jeweils 180 Tage gültig)

Getestete Personen:
Molekularbiologischer Test (72 Stunden ab Probenahme), Antigen-Test einer befugten Stelle (24 Stunden ab Probenahme), Antigen-Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst sind (24 Stunden ab Probenahme)