Berechnung der Jahresarbeitszeit

Folgende Stunden sind verpflichtend einzurechnen:

  • mind. 16 Stunden pro Gruppe für die wöchentliche Vor- und Nachbereitungszeit (mehr Stunden sind möglich – z. B. bei Vernetzungsarbeit in größeren Gemeinden und Städten).
     
  • 40 bis 64 Stunden jährliche Vor- und Nachbereitungszeit
     
  • 32 Stunden für gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen
     
  • 25 Urlaubstage sind einberechnet, zusätzlicher Urlaub (1 bis 7 Tage) muss gesondert vereinbart werden.
     
  • Kindergartenleitung:
    1 Stunde bei 1 Gruppe
    2 Stunden bei 2 Gruppen
    4 Stunden bei 3 Gruppen
    6 Stunden ab 4 Gruppen