Berufshaftpflicht

Wo gearbeitet wird, da können Schäden vorkommen. Sei es im Gemeindedienst (Verwaltung / Sicherheitswache / Bauhof / Kindergarten- Kinderbetreuung usw.) oder in den Pflegeberufen.

Bei Schäden die von Mitarbeitenden in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht werden, kann die Stadt / Gemeinde / -verband / -betrieb als Rechtsträger gegenüber Geschädigten schadenersatzpflichtig werden (z.B. Beschädigung  oder Verlust eines Gegenstandes / usw.) / oder Mitarbeitende fügen dem Dienstgeber einen Schaden zu (z.B. Unfall mit einem Dienstfahrzeug usw.).

Im Falle eines Schadenersatzfalles kann es zum finanziellen Rückgriff auf die Dienstnehmer:innen kommen - (sog. Regress).
Das gilt für den hoheitlichen wie auch für den privatwirtschaftlichen Bereich der Verwaltung. Zwar sind die Regressmöglichkeiten durch gesetzliche Vorschriften gemildert, doch auch eine allfenfalls reduzierte Schadenersatzpflicht wäre für Dienstnehmer immer noch schmerzhaft.

  • Höchstsumme für Personen und Sachschäden / je Versicherungsfall - € 220.000,--
  • bei Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen - € 1.500,--
    davon für Geld, Schmuck und Wertsachen - € 750,--

Mitglieder der younion _ Die Daseinsgewerkschaft können den unentgeltlichen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Dienstverhältnis (nach Prüfung des Sachverhaltes) in Anspruch nehmen.

Dieses Paket umfass auch den Berufs- und Kraftfahrzeuglenkerrechtsschutz - bis zu € 40,000,--

Darüber hinaus kann einem Mitglied eine einmalige Rechtsberatung in privatrechtlichen Fragen gewährt werden.

In diesem Fall wende dich bitte an deine younion _ Regionalgruppe. Diese wird gemeinsam mit der younion _ Vorarlberg dein Ansuchen überprüfen und dir die bestmögliche Unterstützung zukommen lassen.

Hier findest du weitere Infos zum Rechtsschutz und zur Haftpflicht.