Mehrstunden-Kindergärtnerinnen

Wie sind Stunden, die ich während eines Sommer-Ferieneinsatzes erbracht habe, zu vergüten?

Diese Mehrstunden sind auf Basis des jeweiligen Stundenlohnes zu bezahlen, wobei die Sonderzahlungen anteilig zu berücksichtigen sind. In der Regel werden die Mehrstunden mit der Gehaltsabrechnung September oder Oktober ausbezahlt.
Der „Zuschlag“ für die Sonderzahlung wird vom Gehaltsabrechnungssystem bei der nächsten Sonderzahlung automatisch – durch die Auszahlung der Mehrstunden - berücksichtigt. In der Praxis kann dies dazu führen, dass die Abgeltung daher in zwei Schritten erfolgt – eine „normale“ Gehaltsabrechnung mit den Mehrstunden und eine
entsprechende Erhöhung der nächstfolgenden Abrechnung mit einer Sonderzahlung.

gem. § 85 Gemeindeangestelltengesetz (GAG2005)