Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen im Kindergartenwesen

Von der younion _ Vorarlberg konnten zahlreiche rechtliche Anpassungen des Kindergartengesetzes und damit einige wesentlichen Verbesserungen für die Mitarbeiter:innen in der Elementarpädagogik erreicht werden!

    • Der Aufstieg in die Gehaltsklasse 8 ist bei umfassendem Einsatz und sehr guter Dienstbeurteilung auch schon nach einem Jahr möglich.
    • Einreihung in die Gehaltsklasse 8 für Sprachförderinnen.
    • Das Erreichen der Gehaltsklasse 9 ist nach zehn Jahren auch ohne Gruppenleitung möglich.
    • Aufstieg in die Gehaltsklasse 9 bei der Ausübung einer Zusatzfunktion mit einer Ausbildung im Ausmaß von 200 Stunden nach vier Jahren.
    • Aufstieg in die Gehaltsklasse 10 bei Ausübung einer Zusatzfunktion mit einer Ausbildung im Ausmaß von 400 Stunden nach zehn Jahren.
    • Aufstieg von Gruppenleiter/innen nach zwei Jahren in die Gehaltsklasse 9. Nach zehn Jahren, wenn die Gruppe von zwei Pädagoginnen geleitet wird.
    • Aufstieg von Kindergartenleiter/innen bis zur Gehaltsklasse 12. Bei Ausübung einer Zusatzfunktion im Ausmaß von 400 Stunden bis Gehaltsklasse 13.
    • Umbenennung der Helfer/innen in Assistent/innen.
    • Die Betreuung der Kinder in Randzeiten und zu Mittag ist auch durch erfahrene Assistent/innen möglich.
    • Ausbildung der Assistent/innen in Schlosshofen mit Aufstiegsmöglichkeit bis Gehaltsklasse 6.
    • Einreihung von Assistent/innen mit abgeschlossener dreijähriger pädagogischer Ausbildung in Gehaltsklasse 7.