Reisegebühren / KM-Geld

Die Verordnung der Landesregierung (Gemeindereisegebühren-Verordnung / zuletzt 2010 geändert), enthält genaue Bestimmungen dazu. Diese regelt unter anderem den Anspruch auf Reisekostenvergütung (z.B. Kilometergeld, Tagungsbeiträge) und Reiseentschädigung (Kosten für Verpflegung und Unterkunft – Tages- und Nächtigungs­gebühr).

An Reisekosten werden jene, für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel ersetzt es sei denn, es steht kein solches zur Verfügung oder die Verwendung ist nicht zweckmäßig (z.B. Zielort ist mit dem eigenen PKW sehr viel schneller und einfacher zu erreichen). In diesen Fällen kann das amtliche Kilometergeld vergütet werden.

Dieses beträgt akutell (seit 1.1.2011) für PKW  € 0,42 pro Kilometer.
Für Fahrräder und einspurige Fahrzeuge € 0,24 pro Kilometer und
je Mit-/Beifahrer € 0,05 pro Kilometer.

Hier finden Sie die Verordnung über die Höhe der aktuellen Reisegebühren

Eine Tagesgebühr gebührt nur dann, wenn die Dienstreise länger als 5 Stunden dauert und beträgt je Stunde ein Zwölftel des Tagessatzes, wobei sich der Satz um 2- (für das Frühstück) bzw. je 4 Zwölftel (für das Mittags- bzw. Abendessen) reduziert, wenn die Gemeinde oder Andere die Kosten bezahlen.

  • Die Tagesgebühr beträgt für Vorarlberg derzeit € 25,20 außerhalb von Vorarlberg € 39,60.
  • Die Nächtigungsgebühr in Vorarlberg € 23,10 außerhalb von Vorarlberg € 37,40.


Reisegebührenabrechnungen sind möglichst bis zu Ende jenes Monats in dem die Reise stattgefunden hat geltend zu machen bzw. vorzulegen.