Warum braucht es eine Personalvertretung?
Der Vorarlberger Landtag hat bereits im Jahre 1978 ein Personalvertretungsgesetz für die Gemeindebediensteten beschlossen. Dieses wurde 1988 novelliert. Darin war und ist vorgesehen, dass bis zum 1. Jänner 1980 in allen Vorarlberger Gemeinden und Gemeindeverbänden Personalvertretungen gewählt werden.
Leider sind wir auch heute noch – 40 Jahre nach Ablauf dieser Frist – von der flächendeckenden Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung weit entfernt. Aufgabe der Personalvertretung ist es, „die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Dienstnehmer (...) zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden“ (§ 1, Abs. 2 des Gemeindepersonalvertretungsgesetzes).
Hier finden Sie unsere Informationen zum Personalvertretungsgesetz
Hier finden Sie das Personalvertretungsgesetz (LGBl. 17/1988)
Wahl einer Personalvertretung - Unterlagen
Leitfaden für die Wahl von Personalvertretungen in Vorarlberger Gemeinden und Gemeindeverbänden
Dieser Leitfaden soll einerseits in Gemeinden, in denen bereits PV bestehen, die periodischen Neuwahlen unterstützen, aber auch Gemeindebedienstete und Gemeindeverantwortliche – insbesondere Bürgermeister/innen – in Gemeinden ohne PV dazu ermuntern und dabei begleiten, Personalvertretungswahlen (PVW) entsprechend dem Auftrag, der sich aus dem Personalvertretungsgesetz ergibt, durchzuführen.
- LEITFADEN -
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- Kundmachung über die Wahl eines Wahlvorstands - gem § 23 PVG durch die PV
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- Kundmachung über die Wahl eines Wahlvorstands - gem § 44 PVG durch die Gemeinde
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- Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Wahlvorstands
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- Kundmachung über die Ausschreibung der Personalvertretungswahl
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- Wahlvorschlag
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- Stimmzettel
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- Kundmachung über das Ergebnis der Personalvertretungswahl
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