Berechnung der Jahresarbeitszeit
Folgende Stunden sind verpflichtend einzurechnen:
- mind. 16 Stunden pro Gruppe für die wöchentliche Vor- und Nachbereitungszeit (mehr Stunden sind möglich – z. B. bei Vernetzungsarbeit in größeren Gemeinden und Städten).
- 40 bis 64 Stunden jährliche Vor- und Nachbereitungszeit
- 32 Stunden für gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen
- 25 Urlaubstage sind einberechnet, zusätzlicher Urlaub (1 bis 7 Tage) muss gesondert vereinbart werden.
- Kindergartenleitung:
1 Stunde bei 1 Gruppe
2 Stunden bei 2 Gruppen
4 Stunden bei 3 Gruppen
6 Stunden ab 4 Gruppen