Einstufung Kindergartenpädagogin (ab 2024)
Kindergartenpädagoginnen werden, je nach Verwendung und Erfahrungsanstieg, in die Gehaltsklassen 7 bis 13 eingestuft.
Kindergartenpädagogin:
Neueintritt nach BafEP Gehaltsklasse 8/1
nach 10 Jahren Gehaltsklasse 9/4 – 9/12
Einstufung mit Fachausbildung (200 Ausbildungsstunden)
nach 4 Jahren Gehaltsklasse 9/1 – 9/12
Einstufung mit Zusatzausbildung (400 Ausbildungsstunden)
Jeweils sofortige Höhereinstufung um 1 Gehaltsklasse
Gehaltsklasse 9/2 – 13/12
Einstufung Kindergartenleitung - (ab 2024)
1 (bis 10 Bedienstete)
bei Übernahme (seit 2024) - gleich Gehaltsklasse 9
Empohlen wird der PH-Lehrgang „Führen und Leiten eines Kindergartens“
nach 2 Jahren Gehaltsklasse 9/2 – 9/12
2 Gruppen (bis 10 Bedienstete)
bei Übernahme (seit 2024) - gleich Gehaltsklasse 9
Empohlen wird der PH-Lehrgang „Führen und Leiten eines Kindergartens“
nach weiteren 2 Jahren Gehaltsklasse 10/2 – 10/12
- teilen sich 2 Pädagoginnen die Gruppenleitung dann bleiben sie Gehaltsklasse 8
3 Gruppen (bis 10 Bedienstete)
für die Leitung eines 3-gruppigen Kindergartens ist die Fortbildung "Führen und leiten eines Kindergartens"
- Lehrgang Schloss Hofen erforderlich. Für die Einstufung in die richtige Modellstelle reicht bereits der
Nachweis der Anmeldung Gehaltsklasse 10/2 – 11/12
Hat diese Leitung eine Zusatzausbildung von mind. 320 Stunden (z.B. Montessori, Soki, ....)
Möglichkeit zur Einstufung in: Gehaltsklasse 13