younion _ Bludenz
Hier findet Ihr Veranstaltungen / Aktivitäten / Aktionen der younion _ Regionalgruppe Bludenz für ihre Mitglieder
VORSORGE - Einladung zum "MEET- and GREET" - Hock
Donnerstag 5. September 2024 - ab 17:00 Uhr
Einladung an alle Mitarbeiter*innen in den Gemeinden, Verbänden, den ausgelagerten Betrieben in der younion _ Region Bludenz und die Mitarbeiter*innen im LKH Bludenz
Wir laden euch diesen Sommer recht herzlich zur ersten gemeinsamen Feier der younion _ VORSORGE in Bludenz ein, welches wir gerne als Veranstalter für euch ausrichten möchten. Die VORSORGE ist seit über 60 Jahren der Partner für alle Gemeindebedienstete, vor allem aber für die younion _ Gewerkschaftsmitglieder und wir arbeitet Hand in Hand mit der younion _ Bludenz zusammen.
Um unsere Gemeinschaft weiterhin lebendig zu halten, möchten wir gerne in regelmäßigen Abständen mit euch - in geselliger Atmosphäre - Treffen veranstalten, unter dem Motto „Hock“
Den Startschuss zu unserer „Hock“ Reihe stellt das „Meet and Greet“ Event am 5. September dieses Jahr dar, wo wir für Essen und Getränke sorgen und mit euch den Feierabend ausklingen lassen möchten. Um unsere Planung bzgl. Umfang und Personenanzahl bestmöglich gestalten können, bitten wir euch um eure Rückmeldung bis spätestens 26. August. 2024.
Wir freuen uns sehr, auf euer Kommen und eure Anmeldungen.
Mit kollegialen Grüßen / Lena Matt, Christopher Geminiani und Luka Dzuvelekovic
Ort:
VORSORGE Büro Bludenz / Wiener Städtische Versicherung
Färberstraße 10, 6700 Bludenz
M: l.matt@wienerstaedtische.at oder T: +43 664 601 396 30 31
Zuschüsse der Regionalgruppe
Unsere Regionalgruppen-Mitglieder erhalten Kostenbeiträge zu nachstehenden Aktivitäten:
- € 50,-- zu Mehrtagesfahrten (z.B. Frühjahrs- und Herbstfahrt des FKV younion _ Vorarlberg)
- € 20,-- zu Ein- und Zweitagesfahrten (z.B. Weihnachtsmarkt des FKV younion _ Vorarlberg)
- € 10,--zu anderen Veranstaltungen (z.B. Bergfrühstück/Wanderungen/Kurzausflügen des FKV younion _ Vorarlberg)
Diese werden bei Teilnahme an den Veranstaltungen gleich in Abzug gebracht und müssen nicht gesondert beantragt werden.