Brandschutzbeauftragte
Die Brandschutzorgane müssen von der Gemeinde offiziell bestellt werden.
An oberster Stelle steht das tägliche Arbeiten mit offenen Augen für den Brandschutz und die penible Dokumentation der getroffenen Maßnahmen.
Das betrifft neben Mitarbeiter:innen in den Bauabteilungen vor allem auch Schulwart:innen die in den Städten und Gemeinden zumeist zu Brandschutzwarten bestellt werden. Das Spannungsfeld zwischen Brandschutzmaßnahmen und der Gestaltung eines interessanten und sinnvollen Schuljahres ist für diese tagtäglich spürbar. Daher ist wichtig bei heiklen Wünschen (z.B. für Veranstaltungen) unbedingt die schriftliche Erlaubnis des Gebäude-/Schulerhalters einzuholen; damit trägt dieser auch die Verantwortung.
Doch eines ist klar: Die Dienstgeber können sich nie und nimmer aus der Verantwortung stehlen.
Hier finden Sie eine kurze Präsentation aus unserer Infoveranstaltung für Brandschutzwarte
Hier finden Sie eine WORD-Mustervorlage eines Brandschutzbuches