Gehalts- und Dienstrechtsreform
ab 1.7.2024 für die Vorarlberger Gemeindebediensteten
Die Vorarlberger Dienstrechts- und Gehaltsreform für Gemeindebedienstete wird mit Wirkung vom 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Nach mehrmonatiger intensiver, aber sehr konstruktiver Zusammenarbeit zwischen den Vertreter*innen der younion _ Vorarlberg und dem Vorarlberger Gemeindeverband konnte Anfang Dezember 2023 in Abstimmung mit Vertreter*innen des Landes Vorarlberg eine solide Einigung über die Eckpunkte zur Dienstrechts- und Gehaltsreform erzielt werden. Mittels einstimmigen Landtagsbeschluss wurde fixiert, dass die Dienstrechts- und Gehaltsreform ab 1. Juli 2024 in Kraft treten kann.
- Die Bezüge der bisherigen Mitarbeiter*innen im GAG (Gemeindeangestelltengesetz) werden – vor allem in den unteren Gehaltsklassen – erhöht.
In Zukunft wird das bisherige Gehaltsschema auf „GAG-Alt“ umbenannt. - Alle neu eintretenden Mitarbeiter*innen – ab Stichtag 1.7.2024 – werden ausschließlich im „GAG-Neu“ eingestellt werden.
- Bei der Erstellung der beiden Gehaltstabellen wurde berücksichtigt, dass die Lebensverdienstsumme im „GAG-Alt“ und „GAG-Neu“ ausgeglichen ist.
Ein Wechsel vom „GAG-Alt“ in das „GAG-Neu“ ist nicht möglich (außer es wird ein neues Dienstverhältnis begründet). Die, ab 1.7.2024 gültigen Gehaltstabellen, stehen auf unserer Webseite zur Verfügung. - Zusätzliche erhalten zukünftig alle Mitarbeiter*innen im „GAG-Alt“ und „GAG-Neu“, die eine Familienbeihilfe beziehen, eine Kinderbeihilfe (Sockelbetrag) von € 86,-- im Monat.
Hier findest du die Aussendung der Vlbg. Landesregierung zur Gehaltsreform
Hier findest du die Aussendung des Vlbg. Gemeindeverbandes auf Kommunalnet.at