Die Vorarlberger Dienstrechts- und Gehaltsreform für Gemeindebedienstete wird mit Wirkung vom 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Nach mehrmonatiger intensiver, aber sehr konstruktiver Zusammenarbeit zwischen den Vertreter*innen der younion _ Vorarlberg und dem Vorarlberger Gemeindeverband konnte Anfang Dezember 2023 in Abstimmung mit Vertreter*innen des Landes Vorarlberg eine solide Einigung über die Eckpunkte zur Dienstrechts- und Gehaltsreform erzielt werden. Mittels einstimmigen Landtagsbeschluss wurde fixiert, dass die Dienstrechts- und Gehaltsreform ab 1. Juli 2024 in Kraft treten kann.

  • Die Bezüge der bisherigen Mitarbeiter*innen im GAG (Gemeindeangestelltengesetz) werden – vor allem in den unteren Gehaltsklassen – erhöht.
    In Zukunft wird das bisherige Gehaltsschema auf „GAG-Alt“ umbenannt.
  • Alle neu eintretenden Mitarbeiter*innen – ab Stichtag 1.7.2024 – werden ausschließlich im „GAG-Neu“ eingestellt werden.
  • Bei der Erstellung der beiden Gehaltstabellen wurde berücksichtigt, dass die Lebensverdienstsumme im GAG-Alt“ und GAG-Neu“ ausgeglichen ist.
    Ein Wechsel vom „GAG-Alt“ in das „GAG-Neu“ ist nicht möglich (außer es wird ein neues Dienstverhältnis begründet). Die, ab 1.7.2024 gültigen Gehaltstabellen, stehen auf unserer Webseite zur Verfügung.
  • Zusätzliche erhalten zukünftig alle Mitarbeiter*innen im „GAG-Alt“ und „GAG-Neu“, die eine Familienbeihilfe beziehen, eine Kinderbeihilfe (Sockelbetrag) von € 86,-- im Monat.

Hier findest du die Aussendung der Vlbg. Landesregierung zur Gehaltsreform

Hier findest du die Aussendung des Vlbg. Gemeindeverbandes auf Kommunalnet.at