Sicherheitsvertrauenspersonen

Aufgaben der Sicherheitsvertrauenspersonen
Die Sicherheitsvertrauenspersonen haben die Interessen der Bediensteten in Fragen der Sicherheit und der Gesundheit zu vertreten. Sie können dem Dienstgeber Vorschläge zur Vermeidung oder Verringerung von Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit der Bediensteten unterbreiten oder um Abhilfe derartiger Gefahren ersuchen
Gemäß den Bestimmungen des Gemeindebediensteten-Schutzgesetzes hat die Stadt. Gemeinde, oder der Gemeindeverband Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen. Dies kann in Gemeinden unter 20 Mitarbeiter:innen entfallen. In diesem Fall stehen aber die meisten Rechte einer Sicherheitsvertrauensperson jedem einzelnen Bediensteten zu.

Die Präventivfachkräfte haben die Aufgabe, den Dienstgeber, die Bediensteten, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Organe der Bediensteten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung zu beraten und die Vertreter des Dienstgebers bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen.
Die benannten Bediensteten müssen entsprechend befähigt sein, um Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung übernehmen zu können. Soweit geeignete Bedienstete nicht zur Verfügung stehen, kann der Dienstgeber auch externen Fachleuten die Aufgaben einer Präventivfachkraft übertragen.

Hier finden sie den kompletten Gesetzestext:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000109