Dienstvertrag Gemeindebedienstete (§ 7 GAG)

Jede(r) Gemeindebedienstete(r) hat spätestens bei Dienstbeginn Anspruch auf einen schriftlichen Dienstvertrag. Für ein Beschäftigungsverhältnis von einem Monat ist nur ein Dienstzettel über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis auszuhändigen.

Im Dienstvertrag sind anzuführen:

  • Tag des Beginns des Dienstverhältnisses
  • Modellstelle
  • Gehaltsklasse und Gehaltsstufe (Verwendungsgruppe)
  • Zeitpunkt der nächsten Vorrückung
  • allfällige Befristung des Dienstverhältnisses
  • Beschäftigungsausmaß - (eventuell Teilzeitfaktor)
  • Ort/Orte der Dienstleistung
  • welches Gesetz anzuwenden ist GAG 2005 oder GBedG 1988
  • allenfalls - zulässige oder nicht zulässige Nebenbeschäftigungen

Die gesetzlichen Bestimmungen/Details findet ihr hier!

Allgemeines
Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist zur Ausstellung eines Dienstzettels rechtlich verpflichtet.

Mindestinhalt des Dienstzettels
Der Dienstzettel muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers,
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • Ende des Arbeitsverhältnisses (bei Befristungen),
  • Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin,
  • gewöhnlicher (oder wechselnder) Arbeitsort,
  • Einstufung in ein generelles Schema,
  • Verwendung,
  • Anfangsbezug, Fälligkeit des Entgelts,
  • Urlaubsausmaß,
  • vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit,
  • Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, Betriebsvereinbarungen u. dgl.,
  • Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse.

Die Angaben, wie z.B.

  • Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin,
  • gewöhnlicher (oder wechselnder) Arbeitsort,
  • Anfangsbezug, Fälligkeit des Entgelts,
  • Urlaubsausmaß und
  • vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit 

können auch durch Verweis auf Gesetze, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebsübliche Reiserichtlinien erfolgen: