Wiedereingliederungsteilzeit für Gemeindebedienstete

Gemeindebedienstete haben nach einem längeren Krankenstand (seit 1. Jänner 2019) die Möglichkeit, sich während eines Zeitraums von einem bis zu sechs Monaten wieder Schritt für Schritt in den Arbeitsprozess einzugliedern. Auf Antrag kann den Gemeindebediensteten eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden gewährt werden.

Hier finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen 
GAG 2005 - LGBl. 7/2019 - § 49a