Liste der anerkannten Sonderausbildungen (Zusatzqualifikation)

Voraussetzung für die Höherstufung ist eine gesetzlich normierte (z.B. Sonderkindergärtnerin nach § 6 des Kindergartengesetzes) oder vom Träger festgelegte Notwendigkeit der Zusatzqualifikation sowie die Aufnahme in eine Liste der anerkannten Sonderausbildungen (Zusatzqualifikation). Soweit es nicht gesetzlich vorgegeben ist, ist die Zusatzqualifikation im Konzept der jeweiligen Einrichtung in Abstimmung mit dem Land zu definieren.

Damit sich die Zusatzqualifikation in der Einstufung/in der Bezahlung auswirkt, muss folgendes beachtet werden:

  1. Der detaillierte Inhalt der Sonderausbildung muss in der Konzeption der jeweiligen Elementareinrichtung/Gruppe genau verschriftlicht sein.
  2. Die Pädagogin/der Pädagoge mit der entsprechenden Ausbildung stellt mit dem schriftlichen Konzept und mit dem Zertifikat beim Erhalter den Antrag auf Anerkennung und die dazugehörige Einstufung/Bezahlung.

ABER ACHTUNG!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung und die dazugehörige Höherstufung.
Die Entscheidung liegt beim Erhalter.

Anmerkung:
Die Aufnahme in die Liste anerkannter Sonderausbildungen erfolgt durch ein Ausbildungsgremium, bestehend aus
Vertretern des Landes, der Verwaltungsakademie, des Vorarlberger Gemeindeverbandes und der younion _ Vorarlberg.


Zusatzqualifikation / Fassung vom 8. Juli 2019 / Informationsschreiben Nr. 15 des Vlbg.Gemeindeverbandes