Seit 1. Jänner 2019 wurden die Arbeitsbedingungen des Kindergartenpersonals verbessert. Dafür wurde das Gemeindeangestelltengesetz wie folgt geändert:

Die wöchentliche Vor- und Nachbereitungszeit beträgt je Kindergartengruppe mindestens 16 Stunden, bei nur einer Betreuungsperson mindestens zwölf Stunden. Eine zweite Betreuungsperson ist laut Kindergartengesetz ab 17 Kindern bzw. für Kinder mit erhöhtem Förder- oder Betreuungsbedarf erforderlich.

Für die Leitung eines Kindergartens gibt es eine zusätzliche wöchentliche Vorbereitungszeit von mindestens

  • einer Stunde bei einer Gruppe,
  • zwei Stunden bei zwei Gruppen,
  • vier Stunden bei drei Gruppen,
  • sechs Stunden bei vier und mehr Gruppen.

Bei Kindergartenleiter/innen in Städten und Marktgemeinden, die bei Vernetzungstreffen teilnehmen, sind auch zusätzliche Vorbereitungsstunden erlaubt. Ausdrücklich anerkannte Sonderausbildungen (Sonderkindergartenpädagogik, Montessori oder vergleichbare Ausbildungen) erhalten – abweichend von den bisherigen Regelungen – im Falle der Verwendung, im Sinne der Ausbildung eine weitere Aufwertung der Modellstelle, beschränkt auf die Dauer dieser Verwendung.